(1) Für alle gegenseitigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit einem Vertragsschluss zwischen dem Kunden (nachfolgend "Kunde" genannt) und der Fa. TFM Service GmbH (nachfolgend "TFM SERVICE GMBH" genannt) gelten stets die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fa. TFM Service GmbH in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses gültigen Fassung. Der Kunden erkennt die AGB mit Aufnahme der Geschäftsbeziehung zur Fa. TFM Service GmbH an.
Die Mitarbeiter der TFM Service GmbH sind nicht berechtigt, mündliche Vereinbarungen mit dem Kunden im Zusammenhang mit dem Vertrag zu treffen, die von den nachstehenden Geschäftsbedingungen abweichen.
(2) Kunden im Sinne der AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
Verbraucher sind natürliche Personen gemäß § 13 BGB, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließen, der weder ihre gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften gemäß § 14 BGB, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Bestandteil des Vertrages, auch nicht bei Kenntnis und auch wenn die TFM Service GmbH nicht ausdrücklich widersprochen hat. Sie werden weder ganz noch in Teilen -auch nicht bei Auftragsannahme durch die TFM Service GmbH- anerkannt, Etwas anders gilt nur, wenn die TFM Service GmbH einer Geltung ausdrücklich zustimmt.
(1) Alle Angebote der TFM Service GmbH (insbesondere in Prospekten, in Anzeigen, in anderen Werbematerialien, auf der Webseite etc) sind unverbindlich und freibleibend. Sie stellen kein rechtsverbindliches Angebot der TFM Service GmbH dar.
(2) Der Kunde gibt eine Serviceanzeige ab. Dabei hat der Kunde sämtliche seine Person betreffenden, für den Vertrag relevanten Daten korrekt anzugeben. Veränderungen seiner persönlichen Daten hat er der TFM Service GmbH unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde haftet ggf. für Schäden, die durch eine Nichtmitteilung entstehen. Der Kunden hat v.a. darauf zu achten, dass die von ihm übermittelte email-Adresse zur Abwicklung des Auftrags korrekt angegeben wird. Insbesondere hat er für den Empfang von mails zu sorgen.
(3) Nach Eingang der Serviceanzeige und des Gerätes erhält der Kunde eine Bestätigung über den Eingang. Diese Bestätigung stellt noch keine Willenserklärung (Annahme) der TFM Service GmbH dar. Sie dokumentiert lediglich den Eingang. Die Aufnahme von Geräten, die an TFM Service GmbH unfrei übersandt werden, kann von der TFM Service GmbH verweigert werden. Im Falle einer Annahme behält sich TFM Service GmbH vor, die Kosten der unfreien Versendung dem Kunden nach jeweils gültiger Preisliste in Rechnung zu stellen.
(4) Die TFM Service GmbH nimmt ausschließlich bei Samsung Smartphones, Tablets und Smart Watches eine Prüfung vor, ob ein Garantie-/Gewährleistungsfall vorliegt. Dies richtet sich nach den Vorgaben des Herstellers. Dem Kunden ist dies bekannt. Insbesondere ist ihm bekannt, dass bei von Kunden zu vertretenen unsachgemäßen Handhabungen (Spannungsschäden, Sturz-/Bruchschäden etc) kein Garantie-/Gewährleistungsfall vorliegt. Je nach Ausgang der Prüfung gilt:
(a) Liegt ein Garantie-/Gewährleistungsfall (Garantie-/Gewährleistungsfall) vor, führt die TFM Service GmbH im Rahmen der Garantie-/Gewährleistung die Instandsetzung nach den Qualitätsrichtlinien des jeweiligen Herstellers durch.
(b) Liegt kein Garantie-/Gewährleistungsfall vor (Reparaturfall) , erstellt die TFM Service GmbH einen Kostenvoranschlag hinsichtlich der voraussichtlichen Kosten, die für die Reparatur anfallen werden. Gleiches gilt, wenn die TFM Service GmbH zwar in vermeintlichen Garantie/Gewährleistungsfällen kontaktiert wird, aber sich bei Prüfung ergibt, dass kein Garantie/Gewährleitungsfall vorliegt.
In der Serviceanzeige des Kunden liegt insoweit ein Antrag auf Erstellen des Kostenvoranschlages, den die TFM Service GmbH mit der Durchführung annimmt. Der Kostenvoranschlag wird dem Kunden übersandt. Sollte die TFM Service GmbH aus welchen Gründen auch immer den Auftrag des Kunden zur Erstellung eines Kostenvoranschlages nicht annehmen, wird sie dies dem Kunden umgehend mitteilen.
Der Kostenvoranschlag stellt ein Angebot der TFM Service GmbH zum Abschluss eines Service-/Reparaturvertrages dar. An dieses Angebot hält sich die TFM Service GmbH 20 Tage ab Datum des Kostenvoranschlags gebunden. Der Kunde kann bis dahin dieses Angebot zur Durchführung der Reparatur annehmen. Für die Einhaltung der 20-Tage-Frist ist nicht die Absendung der Annahmeerklärung des Kunden, sondern der Eingang der Erklärung bei der TFM Service GmbH entscheidend.
Nimmt der Kunde das Angebot nicht an (durch entsprechende Ankreuzung auf dem Formular oder weil er sich nicht fristgemäß erklärt), hat die TFM Service GmbH das Recht, dem Kunden das Gerät unrepariert auf dessen Kosten zurückzusenden. Sie kann insoweit vom Kunden vorab die Zahlung der Kosten anfordern und bis zum Zahlungseingang die Rücksendung zurückhalten.
(5) Hat der Kunde in seiner Serviceanzeige vorab die Freigabe der Reparatur bis zu einem bestimmten Betrag erklärt, so liegt bereits hierin ein Auftrag zur Reparatur. Die TFM Service GmbH ist in diesem Falle berechtigt, ohne Zuleitung des Kostenvoranschlages an den Kunden sofort die Reparatur durchzuführen. Im Beginn der Durchführung der Reparatur liegt die Annahme durch die TFM Service GmbH. Dies gilt nur, wenn sich bei der Erstellung des Kostenvoranschlages ergibt, dass der vom Kunden bereits freigegebene Reparaturbetrag nicht überschritten werden wird. Andernfalls wird die TFM Service GmbH dies dem Kunden mitteilen.
(6) Stellt die TFM Service GmbH während der Durchführung der Reparatur fest, dass diese nicht ohne eine wesentliche Überschreitung des Kostenvoranschlages ausführbar ist, wird sie dies dem Kunden mitteilen. Dem Kunden steht insoweit ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Dieses ist innerhalb eines Monats ab Mitteilung der TFM Service GmbH auszuüben. Die Kündigung gegenüber der TFM Service GmbH hat schriftlich zu erfolgen. Erfolgt keine Kündigung durch den Kunden, führt die TFM Service GmbH die Reparatur weiter durch.
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Ist der Kunde Verbraucher iSv §1 und liegen die Voraussetzungen des Fernabsatzes nach den einschlägigen Vorschriften des BGB vor (Vertragsschluss durch Fernkommunikationsmittel: insbesondere bei online erteilten Auftrag, Auftragserteilung per Telefon etc.), steht dem Kunden ein Widerrufsrecht wie nachstehend beschrieben zu. Auf dieses Recht wird hiermit ausdrücklich hingewiesen. Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften erteilen wir insoweit folgende
Widerrufsbelehrung:
Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie Ihre jeweilige Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (zB Brief, Fax, e-mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Sie beginnt nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten nach Artikel 246 § 2 in Verbindung mit §1 Absatz I und 2 EGBGB sowie unseren Pflichten gemäß § 312 e I 1 BGB i.V.m. Artikel 246 §3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an:
Fa TFM Service GmbH
Drygalski-Allee 33
Eingang Haus B
81477 München
Telefax: 089 78 07 25 57
Email: info@tfmservice.de
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogenen Nutzungen (Zinsen) herauszugeben. Können Sie die empfangene Leistung sowie Nutzung ganz oder teilweise nicht herausgeben, oder nur in verschlechtertem Zustand, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Folge hiervon kann sein, dass Sie bis zum Zeitpunkt des Widerrufs entstandene Zahlungspflichten ausgleichen müssen. Zahlungspflichten müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Diese Frist beginnt für uns mit Absendung der Widerrufserklärung oder Sache, für uns mit Empfang derselben.
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(1) Ausführungstermine sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, es werden mit dem Kunden feste Termine ausdrücklich und schriftlich vereinbart.. Die TFM Service GmbH ist bemüht, schnellstmöglich den jeweiligen Auftrag durchzuführen.
(2) Soweit Leistungen im Rahmen von Garantien/Gewährleistungen erbracht werden, ist die TFM Service GmbH verpflichtet, auf Grund der Qualitätsrichtlinien der Hersteller das zur Reparatur eingehende Gerätes im Sinne der technischen Beschreibung vollständig instandzusetzen. Die TFM Service GmbH weist darauf hin, dass bereits bei der Eingangsüberprüfung, ob ein Garantie-/Gewährleistungsfall vorliegt, Eingriffe in das Gerät erforderlich sein können.
(3) Der Kostenvoranschlag stellt eine fachmännische Berechnung der voraussichtlichen Kosten dar. Die TFM Service GmbH übernimmt keine Gewähr für dessen abschließende Richtigkeit. Im Rahmen der Erstellung eines Kostenvoranschlags können bereits Eingriffe in das Gerät erforderlich sein.
(4) Im Reparaturfall erbringt die TFM Service GmbH erbringt im Rahmen des geschlossenen Vertrages alle erforderlichen Service- oder Reparaturleistungen, um den Defekt zu beheben. Die TFM Service GmbH ist berechtigt, Verpflichtungen/Leistungen aus dem Vertragsverhältnis durch Dritte wahrzunehmen bzw. auf diese zu übertragen. Vertragspartner des Kunden bleibt die TFM Service GmbH. Im Rahmen einer Reparatur wird das Gerät auf Werkseinstellungen zurückgesetzt. Hierbei können Daten verloren gehen. der Kunde ist für eine vorherige Sicherung verantwortlich.
(5) Stellt die TFM Service GmbH während der Durchführung der Reparatur fest, dass diese nicht ohne eine wesentliche Überschreitung des Kostenvoranschlages ausführbar ist, wird sie dies dem Kunden mitteilen. Dem Kunden steht insoweit ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Dieses ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe auszuüben und hat schriftlich an die TFM Service GmbH zu erfolgen. Im Falle der Kündigung kann die TFM Service GmbH eine der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung und Ersatz der in der Vergütung nicht einbegriffenen Auslagen verlangen (§ 645 BGB).
(6) In Fällen höherer Gewalt, die der TFM Service GmbH die Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten wesentlich erschwert oder unmöglich machen, ist die TFM Service GmbH berechtigt, die Erfüllung dieser Verpflichtung um die Dauer der Behinderung angemessen hinauszuschieben. Gleiches gilt für Streiks bei Vertragspartnern der TFM Service GmbH oder Streiks, von denen diese mittelbar/unmittelbar betroffen sind. Gleiches gilt für Verzögerungen wegen fehlendem Zuarbeiten von Zulieferern oder Erfüllungs-/Verrichtungsgehilfen der TFM Service GmbH.
(7) Das Eigentum an im Rahmen einer Reparatur ausgebauten Teilen geht mit Ausbau an den Vertragspartner des Reparaturvertrages über.
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(1) Dem Kunden obliegt die Sicherung der in dem Gerät gespeicherten Daten vor Zuleitung an die TFM Service GmbH. Für Schäden aus einer eventuellen Löschung ist die TFM Service GmbH grundsätzlich nicht haftbar.
(2) TFM Service GmbH weist darauf hin, dass bei einer Reparatur oder Serviceleistung Daten (z.B. Telefonnummern, Adressdaten usw.) verloren gehen können. Eine Datensicherung wird durch TFM Service GmbH nur auf ausdrücklichen Auftrag und gegen gesonderte Vergütung durchgeführt. Die Datensicherung ist von der Gewährleistung oder Garantien der Hersteller nicht erfasst.
(3) Wünscht der Kunde die Datensicherung durch die TFM Service GmbH, hat er dies auf der Serviceanzeige ausdrücklich zu vermerken.
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(1) Alle Preise der TFM Service GmbH betreffend ihre Service-/Reparaturleistungen verstehen sich zuzüglich jeweils gesetzlich gültiger Mehrwertsteuer. Grundlage der Preisberechnung ist die jeweils aktuell gültige Preisliste der TFM Service GmbH zu den unten angegebenen Zeitpunkten. Für Ersatzteile gelten die im Zeitpunkt der Erstellung des Kostenvoranschlags jeweils gültigen Ersatzteilpreise.
(2) Liegt ein Garantie-/Gewährleistungsfall vor, sind die die Reparaturleistungen für den Kunden grundsätzlich kostenfrei. Insoweit erfolgt eine direkte Abrechnung zwischen der TFM Service GmbH und dem jeweiligen Hersteller. Sonstige Serviceleistungen hat der Kunde nach Preisliste zu vergüten.
(3) Sofern ein Kostenvoranschlag erstellt wird, hat der Kunde diesen zu vergüten. Dem Kunden ist bekannt, dass die durchgeführte Analyse zur Fehlerfeststellung mit erheblichem Arbeitsaufwand verbunden ist. Die Kosten hierfür bemessen sich nach der jeweils im Zeitpunkt des Eingangs der Serviceanzeige gültigen Preisliste der TFM Service GmbH.
(4) Liegt ein Reparaturfall vor, richtet sich die Vergütung für sämtliche Service-/Reparaturleistungen nach dem erforderlichen Zeitaufwand, zuzüglich der notwendigen Auslagen gemäß aktueller Preisliste im Zeitpunkt des Eingangs des Reparaturauftrages (in der Regel der Eingang des vom Kunden angekreuzten Kostenvoranschlages s § 2).
(5) Soweit der Kunde von einem Garantie/Gewährleistungsfall ausgeht, tatsächlich aber keine Garantie/Gewährleistung greift, ist die TFM Service GmbH berechtigt, dem Kunden eine Überprüfungspauschale in Höhe von 39,95€ in Rechnung zu stellen.
(6) Ggf. wegen nicht oder nicht fristgemäßer Abholung anfallende Einlagerungs-/Entsorgungs-/Verwertungskosten richten sich ebenfalls nach der Preisliste im Zeitpunkt der Einlagerung.
(7) Im Falle eines Widerrufs des Kunden (§3) richtet sich die Vergütung nach den dort genannten Widerrufsfolgen. Im Falle einer Kündigung des Vertrages durch den Kunden richtet sich die Vergütung nach den gesetzlichen Vorschriften. im Falle der außerordentlichen Kündigung des Kunden nach § 4 (5) dieser AGB kann die TFM Service GmbH eine der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung und Ersatz der in der Vergütung nicht einbegriffenen Auslagen verlangen.
(8) Der Vergütungsanspruch ist mit Zugang der Rechnung fällig.
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(1) Zahlungen können per Nachnahme, bar oder gegen Rechnung erfolgen, im letzerer Falle aber nur, wenn die TFM Service GmbH damit einverstanden ist.
(2) Im Verzugsfalle ist der Kunde der TFM Service GmbH zum Ersatz der Verzugsschäden nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 286 ff BGB) verpflichtet. Insbesondere hat die TFM Service GmbH Anspruch auf Zahlung der jeweils gültigen gesetzlichen Verzugszinsen (Kunden ist Verbraucher: 5% über den Basiszinssatz/Kunden ist Unternehmer 8% über den Basiszinssatz.) Die Forderung und der Nachweis eines höheren Verzugsschaden bleibt vorbehalten.
(3) Befindet sich der Kunde mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug oder erlangt die TFM Service GmbH Kenntnis darüber, dass sich seine Vermögensverhältnisse nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben und hierdurch der Anspruch aus dem jeweiligen Vertrag gefährdet ist, werden sämtliche Verbindlichkeiten des Kunden sofort fällig. Die TFM Service GmbH ist zudem berechtigt, ausstehende Reparatur - Serviceleistungen, die Erstellung von Kostenvoranschlägen und Lieferungen nur gegen Sicherheitsleistung oder Vorauskasse auszuführen oder vom Vertrag zurückzutreten. Weiterhin behält die TFM Service GmbH sich die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten vor.
(4) Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht wegen ihm unmittelbar aus demselben Vertragsverhältnis zustehender Gegenansprüche ausüben, wenn diese unbestritten sind oder rechtskräftig festgestellt wurden. Der Kunde kann ihm zustehenden Ansprüche nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der TFM Service GmbH an Dritte abtreten, soweit es sich nicht um eine Geldforderung handelt.
Der Kunde kann gegen Ansprüche der TFM Service GmbH nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.
(5) Die TFM Service GmbH kann Zahlungsansprüche aus dem Vertragsverhältnis an Dritte abtreten, soweit der Vertragszweck hierdurch nicht gefährdet wird. Ist der Kunde Unternehmer, hat die TFM Service GmbH insbesondere das Recht, die ihr gegen den Kunden zustehenden Ansprüche auf das Einzelunternehmen Mobile München (Inhaber Cengiz Altunkaynak) oder die Fa. Elada GmbH abzutreten.
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Hinsichtlich aller erbrachten Leistungen bzw. aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zum Kunden steht der TFM Service GmbH ein Pfandrecht an den Geräten zu, die im Rahmen des Auftrags in den Besitz der TFM Service GmbH gelangt sind. Dieses richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
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(1) Nach Durchführung der Leistungen im Rahmen der Garantie-/Gewährleistung benachrichtigt die TFM Service GmbH den Kunden. Gleiches gilt bei Durchführung von Service-/Reparaturleistungen in Reparaturfällen.
(2) Das Gerät steht insoweit bei der TFM Service GmbH zur fristgemäßen Abholung durch den Kunden bereit. Die Herausgabe erfolgt -außer in Garantie-/Gewährleistungsfällen- grundsätzlich nur bei gleichzeitiger Zahlung bei Abholung oder Nachweis der vorab erfolgter Zahlung der Vergütung (§6). Insoweit steht der TFM Service GmbH ein Zurückbehaltungsrecht am Gerät bis zum vollständigen Ausgleich ihrer aktuell bestehenden Vergütungsansprüche gegen den Kunden zu.
(3) Holt der Kunde das Gerät nicht ab, nimmt die TFM Service GmbH dieses Gerät zunächst auf Lager. Die TFM Service GmbH ist berechtigt, insoweit vom Kunden Lagergebühren nach der jeweils im Zeitpunkt der Einlagerung gültigen Preisliste zu verlangen. Insoweit macht die TFM Service GmbH ein Zurückbehaltungsrecht am Gerät bis zum vollständigen Ausgleich auch dieser Kosten gegen den Kunden geltend.
(4) Holt der Kunde das Gerät nicht fristgemäß ab, fordert die TFM Service GmbH den Kunden unter Fristsetzung noch einmal auf, das Gerät innerhalb eines Monats bei ihr abzuholen oder nach Wahl des Kunden kostenpflichtig an ihn zu übersenden (Fristanlauf ab Datum des Aufforderungsschreibens).
(5) Holt der Kunde nach dieser Aufforderung das Gerät wieder nicht fristgemäß ab oder ist das Gerät innerhalb derselben Frist nicht zustellbar an den Kunden (aus welchem Grund auch immer), kündigt die TFM Service GmbH dem Kunden die Verwertung des Geräts an: wahlweise die Entsorgung des Geräts oder dessen Verkauf (auch freihändig) unter Angabe aller offenen Forderungen.
(6) Holt der Kunde nach dieser Ankündigung das Gerät wieder nicht fristgemäß unter Ausgleich aller offenen Forderungen ab (Fristanlauf: Datum des Ankündigungsschreibens), ist die TFM Service GmbH zu einer beliebigen Verwertung berechtigt, also wahlweise zur Entsorgung bzw. zum Verkauf. Aus dem Verkaufserlös darf die TFM Service GmbH ihre offenen Forderungen befriedigen.
(7) Der Kunde ist zur Vergütung aller wegen nicht oder nicht fristgemäßer Abholung anfallender Einlagerungs-/Entsorgungs-/Verwertungskosten verpflichtet.
(8) Nimmt der Kunde einen Kostenvoranschlag nicht an - s (§2 (4) b - und zahlt er auf Anforderung der TFM Service GmbH die Rücksendekosten nicht, ist die TFM Service GmbH berechtigt, entsprechend der vorherstehenden Absätze vorzugehen.
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(1) Ist der Kunden Verbraucher i.S.v. § 1 der AGB, gilt:
Bei Mängeln stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.
Schadensersatzansprüche wegen offensichtlicher Mängel sind ausgeschlossen, wenn der Kunde den Mangel nicht schriftlich innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Geräteübergabe anzeigt. In der Mängelrüge hat der Kunde die Fehler/Mängel nachvollziehbar darzulegen.
Die TFM Service GmbH haftet grundsätzlich nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und grundsätzlich nicht für einfache Fahrlässigkeit ihrer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Erfüllungsgehilfen-Verrichtungsgehilfen. Die Haftung der TFM Service GmbH auf Schadensersatz, gleich aus welchem Grund (insbesondere bei Verzug, Mängeln, oder sonstigen Pflichtverletzungen) ist auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit es sich nicht um eine Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalspflicht) handelt.
Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei vorsätzlichen Verhalten, Arglist oder grober Fahrlässigkeit, bei Beschaffenheitsgarantie, bei Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit.
(2) Ist der Kunde Unternehmer i.S..v . §1 der AGB gilt:
Bei Mängeln ist die TFM Service GmbH zunächst zur Nacherfüllung verpflichtet. Im Falle des Fehlschlagens , d.h. bei Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung, unangemessener Verzögerung oder Nachbesserung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder angemessen mindern. Die gesetzliche Gewährleistung greift nicht, wenn der Kunde das Gerät ohne Einwilligung der TFM Service GmbH selbst ändert oder ändern lässt, es sei denn, dem Kunde gelingt der Nachweis, dass die Mängel nicht auf den Änderungen beruhen bzw. die die Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht unzumutbar erschwert wird.
Schadensersatzansprüche wegen offensichtlicher Mängel sind auf jeden Fall ausgeschlossen, wenn der Kunde den Mangel nicht schriftlich innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Geräteübergabe anzeigt. In der Mängelrüge hat der Kunde die Fehler/Mängel nachvollziehbar darzulegen.
Hiervon unberührt bleiben die Pflichten/Obliegenheiten des nach den Vorschriften des HGB und deren gesetzlichen Folgen. (v.a. Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten).
Die TFM Service GmbH haftet grundsätzlich nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und grundsätzlich nicht für einfache Fahrlässigkeit ihrer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Erfüllungsgehilfen-Verrichtungsgehilfen. Die Haftung der TFM Service GmbH auf Schadensersatz, gleich aus welchem Grund (insbesondere bei Verzug, Mängeln, oder sonstigen Pflichtverletzungen) ist auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit es sich nicht um eine Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalspflicht) handelt.
Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei vorsätzlichen Verhalten, Arglist oder grober Fahrlässigkeit, bei Beschaffenheitsgarantie, bei Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit.
(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt für Kunden, die Unternehmer sind, 1 Jahr. Für Kunden, die Verbraucher sind, beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre.
(4) Hat der Kunde die Störung/ den Mangel zu vertreten, ist TFM Service GmbH berechtigt, dem Kunden die durch die Mängelbeseitigung/versuchte Mängelbeseitigung entstandenen Kosten zu berechnen. Gleiches gilt für den Fall, dass ein vom Kunden angezeigter Mangel tatsächlich nicht vorliegt.
(5) Für Schäden aus Datenverlust (s § 5) wegen unterbliebener Datensicherung vor Vornahme der Service-/Reparaturleistungen haftet die TFM Service GmbH nicht.
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(1) Das Vertragsverhältnis kann von beiden Seiten insbesondere bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gekündigt werden.
Ein solcher liegt für die TFM Service GmbH u.a. in folgenden Fällen vor: wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse/Kreditwürdigkeit des Kunden nach Vertragsabschluss oder Vorliegen eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden , falsche Angaben des Kunden zu seinen Vermögensverhältnissen/zu seiner Kreditwürdigkeit, vertragswidriges oder sittenwidriges Verhalten des Kunden, Unzumutbarkeit Unmöglichkeit der Leistung wegen höherer Gewalt (Arbeitskämpfe, Naturkatastrophen ähnliche Ereignisse).
(2) Im Falle teilweiser oder zeitlicher Unmöglichkeit der Leistung werden die Parteien versuchen, eine Anpassung/Änderung des Vertrages in beidseitigem Einvernehmen zu versuchen.
(3) Hat der Kunde die Kündigung der TFM Service GmbH zu vertreten (Verschulden des Kunden/vom Kunden zu vertretende Unmöglichkeit), hat die TFM Service GmbH das Recht, vom Kunden Schadensersatz in Höhe einer Pauschale von 20% der jeweiligen vertraglichen Vergütung zu verlangen, es sei denn, der Kunde weist einen geringeren Schaden nach. Die Geltendmachung und der Nachweis eines tatsächlichen höheren Schadens bleibt unbenommen.
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(1) Die TFM Service GmbH legt großen Wert auf den Schutz personenbezogener Daten. Grundsätzlich können Kunden die Webseite der TFM Service GmbH besuchen, ohne Angaben zu machen. Für die Vornahme der Service-/Reparaturleistungen ist die Erhebung, Nutzung, Speicherung von persönlichen Daten des Kunden aber erforderlich.
Genauere Angaben sind in den Datenschutzbestimmungen der TFM Service GmbH enthalten.
(2) Nicht-personenbezogene Daten werden ggf. beim Besuch der Webseite in bestimmten log-Dateien gespeichert (u.a. Informationen über IP-Adresse, verwendete Browser, Betriebssystem, Datum, Uhrzeit des Besuchs). Diese Daten werden im Falle ihrer Speicherung ausschließlich statistisch gespeichert und verwendet, um das Angebot benutzerfreundlicher/interessanter zu gestalten. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und ermöglichen keine Rückschlüsse auf die Identität des Besuchers der Seite.
(3) Personenbezogene Daten des Kunden (zB Name, Vorname, Telefonnummer, Anschrift, email-Adresse) werden unter Beachtung der jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorschriften erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt, insbesondere den §§ des Bundesdatenschutzgesetzes und Telemediengesetzes. Dies geschieht nur zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Vertragsverhältnisses. Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Die TFM Service GmbH trägt dafür Sorge, dass ihre Mitarbeiter die datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden ebenfalls grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Ausgenommen hiervon sind Datenweitergaben an Dienstleistungspartner der TFM Service GmbH, die zur Vertragsabwicklung die Übermittlung von Daten benötigen.
(4) Die TFM Service GmbH behält sich vor, im Einzelfall die Bonität und Identität des Kunden zu überprüfen. In diesem Zusammenhang kann die Übersendung einer Kopie des Personalausweises des Kunden erforderlich sein. Die Vertragsdaten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Straße/Hausnummer, PLZ/Ort) werden insoweit genutzt, um bei Bedarf bei Dritten eine Bonitätsprüfung zu veranlassen.
(5) Der Kunde hat ein jederzeitiges Recht auf Auskunft, sowie nach den jeweils gültigen gesetzlichen Vorschriften ein Recht auf Einsicht, Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten. Er hat ferner jederzeit das Recht, Auskunft über den Stand seiner gespeicherten Daten zu verlangen. Die Anschrift der jeweiligen Datenempfänger wird dem Kunden auf Wunsch mitgeteilt.
(6) Dieser Hinweis erfolgt entsprechend den Vorschriften des §33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
(7) Durch den Eingang der Serviceanzeige erklärt sich der Kunde mit der Speicherung und Verwendung seiner Daten im obigen Sinne einverstanden.
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(1) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
(2) Für die vertraglichen Beziehungen zwischen der TFM Service GmbH und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand gemäß § 38 ZPO für alle etwaigen Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Hauptsitz der TFM Service GmbH. Gleiches gilt, wenn der Kunde bei Klageerhebung keinen allgemeinen Gerichtsstand, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland hat bzw. ein solcher nicht bekannt ist.
(4) Ist der Kunde Unternehmer, ist Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertragsverhältnis grundsätzlich der Sitz der TFM Service GmbH. Ist der Kunde Verbraucher, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Bestimmung des Erfüllungsortes.
(5) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbeziehungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Gleiches gilt für den Fall einer Regelungslücke. Insoweit gelten diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen nach dem Willen der Vertragsparteien als vereinbart, die sie nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dessen Zweck vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Lücke gekannt hätten.
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Haben Sie Fragen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder den Datenschutzbestimmungen der TFM Service GmbH für Service- und Reparaturleistungen, dann rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns bitte eine eMail.
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